Checkliste für Unterweisungen und Belehrungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Checkliste für Belehrungen
 
Checkliste für Belehrungen
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Wann muss ich unterweisen?  
 
Wann muss ich unterweisen?  
Bei einer Neueinstellung  
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*Bei einer Neueinstellung  
Bei Änderungen im Aufgabenbereich  
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*Bei Änderungen im Aufgabenbereich  
Mindestens ein Mal jährlich  
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*Mindestens ein Mal jährlich  
Bei Jugendlichen bis 18 Jahren alle 6 Monate  
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*Bei Jugendlichen bis 18 Jahren alle 6 Monate  
Nach Unfällen, Beinaheunfällen, Fehlverhalten von Einzelpersonen (Kann-Regelung) Wo steht das?  
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*Nach Unfällen, Beinaheunfällen, Fehlverhalten von Einzelpersonen (Kann-Regelung) Wo steht das?  
Arbeitsschutzgesetz §12  
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*Arbeitsschutzgesetz §12  
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4  
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*DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4  
PSA-Benutzungsverordnung §3  
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*PSA-Benutzungsverordnung §3  
Jugendarbeitsschutzgesetz §29  
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*Jugendarbeitsschutzgesetz §29  
Betriebssicherheitsverordnung §12  
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*Betriebssicherheitsverordnung §12  
Gefahrstoffverordnung §14  
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*Gefahrstoffverordnung §14  
Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung §11  
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*Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung §11  
Röntgenverordnung §36 und Strahlenschutzverordnung §38
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*Röntgenverordnung §36 und Strahlenschutzverordnung §38
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Eine Erstunterweisung bei neuen Mitarbeitern besteht aus  
 
Eine Erstunterweisung bei neuen Mitarbeitern besteht aus  
1. Allgemeinen Unterweisungsthemen  
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Dazu gehören  
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1. Allgemeinen Unterweisungsthemen. Dazu gehören:
Brandschutz  
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*Brandschutz  
Erste Hilfe  
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*Erste Hilfe  
Verhalten im Notfall  
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*Verhalten im Notfall  
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers  
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*Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers  
Ergonomie  
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*Ergonomie  
Nutzung von Verkehrswegen  
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**Nutzung von Verkehrswegen  
Sicherheitskennzeichnung …  
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**Sicherheitskennzeichnung …  
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2. Arbeitsplatzbezogenen Unterweisungsthemen
 
2. Arbeitsplatzbezogenen Unterweisungsthemen
 
Das können sein:  
 
Das können sein:  
PSA  
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*PSA  
Bekanntmachung und Erläuterung von Betriebsanweisungen  
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*Bekanntmachung und Erläuterung von Betriebsanweisungen  
sichere Benutzung von Arbeitsmitteln  
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*sichere Benutzung von Arbeitsmitteln  
Umgang mit Gefahrstoffen  
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*Umgang mit Gefahrstoffen  
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  
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*arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  
richtige Arbeitsabläufe und Prozesse  
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*richtige Arbeitsabläufe und Prozesse  
sicherer Umgang mit Lärm  
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*sicherer Umgang mit Lärm  
Hautschutz  
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*Hautschutz  
Heben und Tragen  
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*Heben und Tragen  
Strahlung  
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*Strahlung  
Hilfsmittel
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*Hilfsmittel
  
Grundlage für die Themenfindung ist hier die Gefährdungsbeurteilung.
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Grundlage für die Themenfindung ist hier die Gefährdungsbeurteilung.<br>
Wer unterweist?  
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Wer unterweist? Arbeitgeber oder von ihm schriftlich beauftragte direkte Vorgesetzte, Vorarbeiter, Meister oder andere fachlich und sachlich geeignete Personen mit Arbeitsplatzkenntnis.<br>
Arbeitgeber oder von ihm schriftlich beauftragte direkte Vorgesetzte, Vorarbeiter, Meister oder andere fachlich und sachlich geeignete Personen mit Arbeitsplatzkenntnis.
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Tipps für die Unterweisung:<br>
Tipps für die Unterweisung:  
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*Schweifen Sie nicht aus! Max. 30 Minuten. Orientieren Sie sich an einem Konzept mit einem definierten Lernziel!  
Schweifen Sie nicht aus! Max. 30 Minuten. Orientieren Sie sich an einem Konzept mit einem definierten Lernziel!  
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*Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl auf maximal 15.  
Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl auf maximal 15.  
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*Sicherheitskurzgespräche (SKG) können nützlicher Teil einer Unterweisung sein.  
Sicherheitskurzgespräche (SKG) können nützlicher Teil einer Unterweisung sein.  
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*Nutzen Sie unterhaltsame Medien (Film, Bild, Online-Tool …)  
Nutzen Sie unterhaltsame Medien (Film, Bild, Online-Tool …)  
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*Stellen Sie Praxisbezug her! Am besten durch eine Übung.  
Stellen Sie Praxisbezug her! Am besten durch eine Übung.  
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*Binden Sie die Mitarbeiter ein: Nehmen Sie Fragen ernst, animieren Sie zum Mitmachen. Fragen Sie nach und hören Sie zu.  
Binden Sie die Mitarbeiter ein: Nehmen Sie Fragen ernst, animieren Sie zum Mitmachen. Fragen Sie nach und hören Sie zu.  
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*Vermeiden Sie Störungen und Unterbrechungen.  
Vermeiden Sie Störungen und Unterbrechungen.  
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*Achten Sie auf Ihre Rhetorik: Vermeiden Sie Aussetzer, Stotterer, Übertreibungen, zu leises Sprechen … Sprechen Sie in „Ich- Botschaften“: „Ich erwarte“, „Ich möchte“, „Ich denke“ …  
Achten Sie auf Ihre Rhetorik: Vermeiden Sie Aussetzer, Stotterer, Übertreibungen, zu leises Sprechen … Sprechen Sie in „Ich-Botschaften“: „Ich erwarte“, „Ich möchte“, „Ich denke“ …  
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*Fassen Sie alle Informationen in einem Handbuch, auf Blättern zur Ergänzung eines Ordners, in einer Mappe oder sogar anhand von Checklisten zusammen.  
Fassen Sie alle Informationen in einem Handbuch, auf Blättern zur Ergänzung eines Ordners, in einer Mappe oder sogar anhand von Checklisten zusammen.  
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*Treffen Sie am Ende von Unterweisungen Vereinbarungen. Das gilt speziell für anlassbezogene Unterweisungen.  
Treffen Sie am Ende von Unterweisungen Vereinbarungen. Das gilt speziell für anlassbezogene Unterweisungen.  
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*Denken Sie daran, die Unterweisung zu dokumentieren und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen!
Denken Sie daran, die Unterweisung zu dokumentieren und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen!
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2019, 07:28 Uhr

Checkliste für Belehrungen

Wann muss ich unterweisen?

  • Bei einer Neueinstellung
  • Bei Änderungen im Aufgabenbereich
  • Mindestens ein Mal jährlich
  • Bei Jugendlichen bis 18 Jahren alle 6 Monate
  • Nach Unfällen, Beinaheunfällen, Fehlverhalten von Einzelpersonen (Kann-Regelung) Wo steht das?
  • Arbeitsschutzgesetz §12
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4
  • PSA-Benutzungsverordnung §3
  • Jugendarbeitsschutzgesetz §29
  • Betriebssicherheitsverordnung §12
  • Gefahrstoffverordnung §14
  • Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung §11
  • Röntgenverordnung §36 und Strahlenschutzverordnung §38

Eine Erstunterweisung bei neuen Mitarbeitern besteht aus
1. Allgemeinen Unterweisungsthemen. Dazu gehören:

  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Verhalten im Notfall
  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  • Ergonomie
    • Nutzung von Verkehrswegen
    • Sicherheitskennzeichnung …


2. Arbeitsplatzbezogenen Unterweisungsthemen Das können sein:

  • PSA
  • Bekanntmachung und Erläuterung von Betriebsanweisungen
  • sichere Benutzung von Arbeitsmitteln
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • richtige Arbeitsabläufe und Prozesse
  • sicherer Umgang mit Lärm
  • Hautschutz
  • Heben und Tragen
  • Strahlung
  • Hilfsmittel

Grundlage für die Themenfindung ist hier die Gefährdungsbeurteilung.
Wer unterweist? Arbeitgeber oder von ihm schriftlich beauftragte direkte Vorgesetzte, Vorarbeiter, Meister oder andere fachlich und sachlich geeignete Personen mit Arbeitsplatzkenntnis.
Tipps für die Unterweisung:

  • Schweifen Sie nicht aus! Max. 30 Minuten. Orientieren Sie sich an einem Konzept mit einem definierten Lernziel!
  • Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl auf maximal 15.
  • Sicherheitskurzgespräche (SKG) können nützlicher Teil einer Unterweisung sein.
  • Nutzen Sie unterhaltsame Medien (Film, Bild, Online-Tool …)
  • Stellen Sie Praxisbezug her! Am besten durch eine Übung.
  • Binden Sie die Mitarbeiter ein: Nehmen Sie Fragen ernst, animieren Sie zum Mitmachen. Fragen Sie nach und hören Sie zu.
  • Vermeiden Sie Störungen und Unterbrechungen.
  • Achten Sie auf Ihre Rhetorik: Vermeiden Sie Aussetzer, Stotterer, Übertreibungen, zu leises Sprechen … Sprechen Sie in „Ich- Botschaften“: „Ich erwarte“, „Ich möchte“, „Ich denke“ …
  • Fassen Sie alle Informationen in einem Handbuch, auf Blättern zur Ergänzung eines Ordners, in einer Mappe oder sogar anhand von Checklisten zusammen.
  • Treffen Sie am Ende von Unterweisungen Vereinbarungen. Das gilt speziell für anlassbezogene Unterweisungen.
  • Denken Sie daran, die Unterweisung zu dokumentieren und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen!